Kürzlich kam eine Frage in einem Themenforum auf, auf die bisher keine eindeutige Antwort gefunden werden konnte. Der Fragesteller wollte wissen ob ein Kindersitz auch auf Eigenve rantwortung hin im Straßenverkehr länger nutzbar ist, obwohl man empfohlenen Richtwerten (Alter/Gewicht) nicht entspricht.Näheres dazu konnte auch über die Norm (UN R129/3) noch nicht ausfindig gemacht werden da diese Richtlinie laut bisherigem Wissensstand sich nur auf empfohlene Werte beruft und somit keiner rechtlich geltenden Pflicht unterliegen sollte
Die Nutzung von Kindersitzen im Straßenverkehr unterliegt in vielen Ländern gesetzlichen Vorschriften, die sich an den Empfehlungen der Hersteller und den Normen orientieren. In Deutschland beispielsweise sind die Vorschriften zur Nutzung von Kindersitzen im Straßenverkehr im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.
Die Norm UN R129 (auch bekannt als i-Size) gibt Empfehlungen für die Sicherheit von Kindersitzen, die auf Größe und Gewicht des Kindes basieren. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht rechtlich bindend, sondern dienen als Richtlinie für die Sicherheit.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung eines Kindersitzes, der nicht den empfohlenen Richtwerten entspricht, das Risiko für das Kind im Falle eines Unfalls erhöhen kann. Auch wenn es rechtlich nicht verboten sein mag, einen Kindersitz über die empfohlenen Werte hinaus zu nutzen, ist es aus sicherheitstechnischer Sicht nicht ratsam.
Im Falle eines Unfalls könnte die Versicherung im schlimmsten Fall auch die Leistung verweigern, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Kindersitz nicht ordnungsgemäß verwendet wurde. Daher ist es ratsam, sich an die Empfehlungen der Hersteller und die geltenden Vorschriften zu halten, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zwar möglicherweise keine rechtlichen Konsequenzen gibt, wenn man einen Kindersitz über die empfohlenen Werte hinaus nutzt, es jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen nicht empfehlenswert ist.